Der SPD-Ortsverein Wehrda fordert vom Regierungspräsidium Gießen umgehend eine Gleichbehandlung Marburgs mit anderen vom Lärm betroffenen Kommunen und die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW auf der B3a im Stadtgebiet Marburgs
Der SPD-Ortsverein Wehrda sieht die Notwendigkeit, dass entlang der Hauptverkehrsstraßen in Hessen Lärmmindernde Maßnahmen durchgeführt werden. In der Kartierung der Landesregierung zählt auf jeden Fall die B3a im Stadtgebiet Marburg dazu. Aber natürlich muss auch der weitere Verlauf der B3 nach Kassel und der Verlauf der B62 nach Kirchhain sowie die B252 Richtung Wetter betrachtet werden, obwohl diese Bereiche, so jedenfalls die Kartierung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie, nicht zu den „Hauptverkehrsstraßen“ gehören (siehe Abbildung 1, Ausschnitt aus der Lärmkartierung Hessens, unsere Region).
Dort sind sicher Lärmmindernde Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung) notwendig, aber eben genauso in Marburg an einer als Hauptverkehrsstraße eingestuften Straße!
Wie aus der regionalen Presse der letzten Tage und den Internetdarstellungen der hessischen Behörden zu entnehmen war, wurde endlich die notwendige Geschwindigkeitsbeschränkung gerade für die Kommunen nördlich Marburgs (Josbch, Gilserberg und weitere Ortschaften) für die B3 durch das RP Kassel und für die B3 und die B252 und die B62 durch das RP Gießen auf Ministeriumsbeschluss an diesen Durchgangsstraßen eingeführt. Nachts fahren dort die Fahrzeuge nur noch 30 km/h, die Kommunen sollen laut Wirtschaftsministerium die Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung überwachen. Für die B3a im Bereich Marburg verweigert das RP Gießen aber die Geschwindigkeitsreduzierung.
Unser Schluss, den wir als Ortsverein daraus ziehen: im Regierungspräsidium Kassel ticken die Uhren anders als im Regierungspräsidium Gießen. Dort in Kassel wird den Kommunen geholfen, wie es ja auch sein sollte (siehe dazu auch Leitlinien des Regierungspräsidiums Gießen als Behörde), zum Beispiel Lärmmindernde Maßnahmen umzusetzen. Maßnahmen wie eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die eine Minderung von etwa 2,6 dB(A), aber sicher nicht 3 dB(A) erreicht.
Im Regierungsbezirk Gießen wird dagegen vom Regierungspräsidenten selbst immer wieder gebetsmühlenartig herunter geleiert, dass erst ab mindestens 3 dB(A) Minderung die Maßnahmen als wirksam anzusehen sind und umgesetzt werden können. Tatsächlich erreichen wir an der B3a im Stadtgebiet Marburgs „nur“ eine Minderung von 2,2 dB(A) durch die Geschwindigkeitsbeschränkung. Wie effizient wäre es gewesen, im Zuge der in den letzten Jahren durchgeführten Fahrbahnsanierungen auf die Fahrbahnen der B3a Flüsterasphalt aufzubringen und ergänzend eine Geschwindigkeitsbeschränkung einzuführen!?
Das Hessische Umweltministerium in Person von Frau Ministerin Luisa Puttrich sieht selbst auch Geschwindigkeitsbeschränkungen als Lärmmindernde Maßnahme an. So sagt es jedenfalls eine nette Broschüre, die sie hoffentlich auch selbst gelesen hat.
Wann endlich sieht das Regierungspräsidium Gießen dies auch so? Warum werden die Marburger Bürgerinnen und Bürger anders behandelt als andere Bürgerinnen und Bürger? Nochmals ausdrücklich: die nördlich Marburgs umgesetzten Maßnahmen waren und sind notwendig, der Ortsverein Wehrda freut sich für die betroffenen Anwohner an der B3 und der B 252 in den Kommunen über die gewonnene Nachtruhe. Aber mit welchem Grund wird dies den Marburger Bürgerinnen und Bürgern versagt? Die Erkenntnisse über den Zusammenhang von Herz- und Kreislauferkrankungen mit dem Lärmpegel sind bekannt.
Angeblich sei aber die Situation an der B3 und der B252 nicht mit der in Marburg zu vergleichen.
Nicht vergleichbar ist sie aber aus einem anderen Grund. Wir haben nämlich zusätzlich noch eine weitere Quelle parallel zur belastenden B3a im Stadtgebiet: die Bahn-Linie. Mit keinem Wort wird diese auf alle Marburger Bürgerinnen und Bürger noch zur B3a zusätzlich einwirkende Lärmquelle erwähnt. Verschämt werden im Lärmminderungsplan im Kapitel zu Marburg auf den Abbildungen 8 und 10 zu den Konfliktpunkten mit der B3a Luftbilder abgedruckt, auf denen auch die Bahnlinie zu sehen ist. Auf die Lärmproblematik, die dadurch noch verstärkt wird, wird aber nicht hingewiesen! Erst ab 3 dB(A) trägt laut Regierungspräsident Witteck gegenüber Oberbürgermeister Egon Vaupel eine Geschwindigkeitsbeschränkung zur Lärmminderung bei! Warum sieht das das Regierungspräsidium Kassel wohl anders?
Alle Maßnahmen, die auch nur einen geringen Einfluss auf den Lärmpegel haben, finden laut Tabelle 5.2 des „Lärmminderungsplanes“ für Marburg „Keine Aufnahme in den LAP“. Unbeachtet des topographischen Nachteils, dass der Lärm vom Talboden sich links und rechts sehr weit auf den bewohnten Schultern des Marburger Lahntals verteilt, werden alle möglichen Maßnahmen abqualifiziert. Dies sind:
• Tempolimit (TL) – keine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Gießen;
• beim Offenporigen Asphalt (OPA) wird auf 2008 verwiesen, weil dort eine neue Asphaltdecke (Kein OPA!) aufgebracht wurde;
• bei Lärmschutzwänden wird auf passiven Lärmschutz –Einbau von Lärmschutzfenstern – verwiesen. Dies ist nach Auskunft des Amtes für Straßenverkehrswesen Marburg, früher Straßenbauamt Marburg, nach damals geltendem Recht vor 30 Jahren beim Bau der B3a geschehen, also nicht überall und auf der Basis der damaligen Belastungen. Die haben aber sicher vor 30 Jahren ganz anders ausgesehen. Trotzdem wird bei allen Konfliktpunkten der Hinweis gesetzt: „Keine Aufnahme in den LAP“ obwohl vor 30 Jahren längst noch nicht alle Konfliktpunkte bestanden haben.
• Die Maßnahmen „Verlegung der B3a und Rückbau“ und „Untertunnelung“ werden von vorneherein als „Unverhältnismäßige Maßnahme“ eingestuft und ebenfalls nicht in den LAP aufgenommen.
Wir fordern daher ausdrücklich als hessische Bürgerinnen und Bürger Gleichbehandlung und für die B3a im Stadtgebiet Marburg eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW. Die Forderung, Marburg wieder zum Regierungspräsidium Kassel zuzuschlagen – wir hätten dann möglicherweise schon lange die Geschwindigkeitsbeschränkung – wollen wir hier noch nicht erheben!
Andreas Steih-Winkler
Vors. des SPD-Ortsvereins Wehrda
Anlagen

Abbildung 1: Ergebnis der Lärmkartierung Hessens: Nichteinstufung der nördlich Marburg gelegenen Bundesstrassen als „Hauptverkehrsstraßen“!!!! Die B 3a im Bereich Marburg ist als Hauptverkehrsstraße eingestuft“!!!
13.12.2010 – Pressemitteilung
Wirtschaftsstaatssekretär Steffen Saebisch: “2011 wird für die Anwohner ein ruhigeres Jahr”
„2011 wird für die vom nächtlichen Verkehrslärm belasteten Anwohner der Bundesstraßen 3 und 252 ein ruhigeres Jahr: Das Land ordnet in den betroffenen Ortslagen Tempobeschränkungen während der Nachtzeit an, und die Kommunen haben zugesagt, deren Einhaltung zu überwachen.“ Dies teilte der hessische Wirtschaftsstaatssekretär Steffen Saebisch am Montag nach dem Abschlusstreffen des Runden Tisches zur Situation an der B 3 und B 252 mit. „Ich bin sehr froh über diese einvernehmliche Regelung, die sowohl das Ruhebedürfnis der Bürger als auch die Interessen der regionalen Firmen respektiert.“
Auf insgesamt 6 Sitzungen des runden Tisches unter Beteiligung der jeweiligen Bürgermeister, Landräte und Anliegerunternehmen wurde erörtert, wie sich eine Lärmverringerung für die Anwohner erreichen und dabei das Mobilitätsbedürfnis der heimischen Wirtschaft erfüllen lässt.
Die nunmehr im Einvernehmen gefundene straßenverkehrsrechtliche Regelung stellt sich wie folgt dar:
• In den Gemeinden Münchhausen, Simtshausen, Todenhausen, Wetter, Niederwetter, Lahntal-Göttingen entlang der B 252 und in der Gemeinde Schönstadt an der B 3 wird für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00Uhr zusätzlich zum bestehenden Nachtfahrverbot für Lkw über 3,5 t eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für alle Kraftfahrzeuge angeordnet.
• In den Gemeinden Schwarzenborn, Josbach, Gilserberg, Jesberg sowie Kerstenhausen an der B 3 wird für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00Uhr zusätzlich zum bestehenden Nachtfahrverbot für Lkw über 3,5 t eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nur für Lkw über 3,5 t angeordnet.
Außerdem soll,
• das bisher bis zum 31.1.2011 geltenden Durchfahrtsverbot für Lkw > 3,5 t in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auf der B 3 zwischen Borken-Kerstenhausen und Cölbe und auf der B 252 zwischen Diemelstadt und Lahntal-Göttingen unbefristet verlängert werden.
Die Durchfahrtsverbote für Lastwagen von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamzgewicht von 22 bis 6 Uhr bleiben damit auf beiden Straßen bestehen, ihre bisherige Befristung entfällt. Ausgenommen sind wie bisher die Be- und Entlader aus den Kreisen Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und aus dem Hochsauerlandkreis.
„Damit wird es nach unseren Berechnungen gelingen, die gesetzlichen Grenzwerte für nächtlichen Verkehrslärm weitestgehend einzuhalten“, sagte der Staatssekretär. „Natürlich bemühen wir uns weiterhin um Verbesserungen für die Bewohner der Orte. Deshalb setzen wir uns beim Bundesverkehrsministerium für die Realisierung von Umgehungsstraßen ein und arbeiten mit Hochdruck an den erforderlichen Planfeststellungsbeschlüssen.“
Staatssekretär Saebisch dankte den Teilnehmern des vor einem Jahr eingerichteten Runden Tisches mit Vertretern von Behörden, Kommunen, Polizei, regionaler Wirtschaft und Bürgerinitiativen. „Die konstruktiven Gespräche dort haben es ermöglicht, die Verkehrsregelungen zur Reduzierung des Nachtlärms immer weiter zu verfeinern und schließlich zu einer dauerhaft tragfähigen Lösung zu kommen. Unser Ziel war immer ein fairer Ausgleich der Interessen. Gut ist auf jeden Fall, dass 2011 ein ruhigeres Jahr zu werden verspricht“.
Hintergrund:
Im Oktober 2006 wurde für die B3 und B 252 auf der Grundlage des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 12t angeordnet. Mit Entscheidung vom November 2009 hob der Verwaltungsgerichtshof Kassel diese Anordnungen auf, da nicht der Nachweis geführt werden konnte, dass bedingt durch die Mauteinführung der Lkw-Anteil erheblich angestiegen war.
Um in der Folge, das Ruhebedürfnis der Anwohner einerseits und das Mobilitätsbedürfnis der regionalen Unternehmen andererseits einer interessensausgleichenden Lösung zuzuführen, wurde im April 2010 ein Runder Tisch unter Leitung von Wirtschaftsstaatssektretär Steffen Saebisch eingerichtet.
Parallel zu den Diskussionen am Runden Tisch wurden die Verkehrserhebungen fortgesetzt und neue Lärmberechnungen durchgeführt. Das nächtliche Durchfahrtsverbot und die Selbstverpflichtung der Unternehmen führten dazu, dass der Lärmpegel während der Nachtzeit spürbar reduziert werden konnte. Allerdings werden die nächtlichen Richtwerte von 62 dB(A) entlang der B 3 und in einigen Gemeinden an der B 252 noch überschritten.